Input in Obernkirchen

Schwerbehinderung, Pflegegrad, Begleitung: Die Vorträge beim Typ-F-Wochenende

Im Rahmen des Typ-F-Wochenendes der Diabetiker Niedersachsen hielten gleich mehrere Referentinnen und Referenten äußerst informative Vorträge, die wiederum die Grundlage für lebhafte Diskussionen und erhellenden Austausch waren. Ein kleiner Rückblick.

Eine lebhafte Diskussion entbrannte bei Kerstin Eckes Input-Referat „Diabetes und Schwerbehinderung“. Eine zentrale Frage war, ob einem Kind später einmal berufliche Nachteile drohen könnten, wenn es jetzt eine Behinderung attestiert bekommt. Die Antwort: Nein. Beziehungsweise: Wenn es Einschränkungen gebe, dann liege das bei einigen wenigen Berufsfeldern an der zugrunde liegenden chronischen Erkrankung – also dem Diabetes – aber nicht am Status einer Behinderung. Stattdessen überwögen die Vorteile, beziehungsweise die Ausgleichsleistungen für die durch die Erkrankung erfahrenen Nachteile. „Da macht die Steuererklärung direkt mal wieder Spaß“, berichtete ein Teilnehmer über die steuerlichen Entlastungen, die eine anerkannte Behinderung mit sich bringe.

Wichtig: GdB 50 mit Merkzeichen „H“

Ganz besonders wichtig sei dabei das Merkzeichen „H“, berichtete Kerstin Eckes. Und ganz grundsätzlich sei auch ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 von entscheidender Bedeutung. Denn während Kindern und Jugendlichen – ironischer Weise auch aufgrund der fortschreitenden Pumpen- und Sensortechnik – häufig nur einen GdB von 40 zugestanden werde, beginne erst ab einem GdB von 50 die eigentliche und mit dem entsprechenden Ausweis bestätigte Schwerbehinderung. Diese sei in vielen Bereichen ein Türöffner für weitere Ausgleichsleistungen im Alltag und auch eine wichtige Grundlage für die Bewilligung von Assistenzen wie etwa einer Schul- oder Kitabegleitung. Kindern mit Diabetes bis zum 16 Lebensjahr – das wurde bei Vortrag und Diskussion deutlich – stehe in jedem Fall die Anerkennung eines GdB 50 mit Merkzeichen „H“ zu. Sollte dies nicht der Fall sein, müsse Widerspruch eingelegt werden.

In einem weiteren Vortrag gab Kerstin Ecke Auskunft über das Thema „Pflegegrad bei Kindern mit Diabetes“. Dabei wurde zunächst einmal klar: In den Richtlinien zur Bestimmung der Pflegegrade kommen junge Menschen eigentlich gar nicht wirklich vor; die Prüfgegenstände sind de facto komplett auf ältere Pflegebedürftige zugeschnitten. In einem ersten Vortragsteil ging es darum, wie man es dennoch schafft, die im Alltag ständig von den Eltern von Kindern mit Diabetes durchgeführten Tätigkeiten, diesen Prüfkategorien zuzuordnen und dies – notfalls im Widerspruchsverfahren auch schriftlich – zu begründen.

Im zweiten Teil ging es dann um konkrete Tipps, welche „Töpfe“ auf welche Art und für welche Dinge „angezapft“ werden dürfen – etwa der Satz von 1.612 Euro für Verhinderungspflege, mit der eine Pflegeperson entlohnt werden kann, die die Betreuung in dem Fall übernimmt, wenn Mama oder Papa eben mal keine Zeit haben. Allerdings, so betonte Kerstin Eckes: Anders als bei der Schwerbehinderung, bei der die Anerkennung auch rückwirkend ab der Diagnose gelte, gelte die Pflegestufe immer erst ab der Antragstellung. Also: Keine Zeit verlieren und den Antrag – sofern noch nicht geschehen – möglichst schnell stellen!

Schul- und Individualbegleitung

Diskussionsfreudig ging es auch beim Vortrag von Marc Diekmann zu, geschäftsführender Gesellschafter bei myschoolcare. Dabei handelt es sich um einen Anbieter für Schul- und Individualbegleitung. Ganz grundsätzlich, so der Referent, könnten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schnell und unkompliziert bei der Sicherstellung des Schul- oder Kitabesuchs behilflich sein, sobald eine Genehmigung des zuständigen Kostenträgers vorliege. So weit, so gut. Allerdings – und darüber wurde im Anschluss an den Vortrag lebhaft diskutiert – übersteige auch hier einerseits die Nachfrage das Angebot. Es sei, so Diekmann, auch für den Anbieter myschoolcare durchaus nicht einfach, ausreichend Personen zu finden, die den Job als Begleiterin oder Begleiter ausführen können. Dies liege nicht nur, aber eben auch daran, dass es von Landkreis zu Landkreis unterschiedliche Voraussetzungen dafür gebe, welche Art von Qualifizierung dafür denn erforderlich sei.

Zudem – und auch darüber konnten viele Teilnehmende ihre leidvollen Erfahrungen austauschen – ist die Frage der Finanzierung nach wie vor ein Spießrutenlauf. Trotz des bestehenden Anspruchs auf die Begleitung sei allzu häufig erst dann Bewegung in die Angelegenheit gekommen, wenn im Schreiben an den oder die etwaigen Kostenträger durch eine Anwaltskanzlei mit Klage gedroht worden sei.