Beitragsordnung des Diabetiker Niedersachsen e.V.

 

Beitragsleistungen und Pflichten
 

Gemäß §5 der Satzung des Diabetiker Niedersachsen e. V.
  • ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu leisten
  • wird die Höhe und die Zahlungsweise der Jahresbeiträge von der Mitgliederversammlung festgesetzt
  • kann die Beitragshöhe nach Mitgliedergruppen unterschiedlich festgesetzt werden, sofern die Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind
  • sind die Jahresbeiträge am 1. Januar im Kalenderjahr fällig
  • Ehrenmitglieder, Mitglieder des Landesvorstandes, aktive Selbsthilfegruppenleiter, Landesbeauftragte und Familienmitglieder sind beitragsfrei.
     
Bezüglich der Beitragshöhe gelten folgende Bestimmungen
  • der Jahresbeitrag für ein Vollmitglied beträgt jährlich 66,00 EUR
  • Familienmitglieder die im gleichen Haushalt leben sind beitragsfrei
  • Schüler, Auszubildende und Studenten zahlen auf Antrag die Hälfte (33,00 EUR). Ein entsprechender Nachweis ist beizubringen und jährlich zu erneuern
  • der Landesvorstand kann auf Antrag aus sozialen Gründen oder aus anderen Gründen vom Regelbeitrag abweichende Beträge festlegen
  • bei Bedürftigkeit kann der Vorstand den Betrag ganz oder teilweise erlassen
  • der Förderbeitrag für einen Förderer beträgt mindestens EUR 250,00 EUR
  • im Beitrittsjahr wird mit dem Beginn der Mitgliedschaft für Vollmitglieder ein anteiliger Jahresbeitrag (5,50 EUR) pro angefangenen Monat fällig
  • Aufnahmegebühren werden nicht erhoben
     
Mahn- und Stornogebühren
  • der Verein ist berechtigt für Mahnungen pauschalierte Mahngebühren in Höhe von jeweils EUR 5,00 für die 1. Mahnung, 10,00 Euro für jede weitere Mahnung zu erheben
  • bei Lastschriftrückgaben wird neben den von der jeweiligen Bank berechneten Gebühren eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 5,00 erhoben

Soweit die Zahlungen ausnahmsweise nicht im Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen, sind diese unaufgefordert bis zum 15.01.des laufenden Beitragsjahres auf das Vereinskonto mit Angabe der Mitgliedsnummer und des Beitragsjahres zu überweisen. Bar- und Kartenzahlungen sind nicht möglich.

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