Kinder mit Diabetes - HKP oder AKI?

Handlungsempfehlung zur Verordnung von spezieller Krankenbeobachtung in KITA und Schule

Eine neue Verordnung spezieller Krankenbeobachtung für das Kind mit Diabetes in Schule oder KITA steht an, doch die neue Gesetzeslage macht Euch Sorgen, dass diese von der Kasse abgelehnt wird? Unsere vorläufige Handlungsempfehlung hilft weiter.


Mitte Oktober erreichte uns der verzweifelte Hilferuf einer Familie, der die Kosten für die Übernahme einer Begleitperson für ihr Kind mit Diabetes in der KITA durch die Krankenkasse zum 31. Oktober gestrichen werden sollte. Die Begründung: Ab 31.10.2023 gebe es keine Gesetzesgrundlage mehr für die Verordnung von spezieller Krankenbeobachtung im Rahmen von häuslicher Krankenpflege. Hier haben wir die Hintergründe ausführlich aufbereitet.

In den letzten Wochen haben wir uns intensiv mit Betroffenen, Initiativen, Vereinen, Juristen und einem Teil der gesetzlichen Krankenkassen selbst ausgetauscht, um die Lage zu sondieren und herauszufinden, ob eine entsprechend geschulte Begleitperson künftig aufgrund der Richtlinie zur Außerklinischen Intensivpflege (AKI), oder weiterhin aufgrund der Richtlinie zur Häuslichen Krankenpflege (HKP) verordnet werden sollte.

In der Zwischenzeit sind vermehrt Anfragen von Familien bei uns eingegangen, bei denen eine neue oder erste Verordnung demnächst auf der Tagesordnung steht. Auf Grundlage unseres bisherigen Kenntnisstandes haben wir deshalb eine vorläufige (!) Handlungsempfehlung formuliert. Diese werden wir laufend weiterentwickeln, sobald sich am bisherigen Stand etwas ändert.

Handlungsempfehlung bei Bedarf von Krankenbeobachtung in KITA und Schule

Aufgrund aktueller Eilentscheidungen müssen wir unsere Empfehlung derzeit überarbeiten. In Kürze findet Ihr hier eine aktualisierte Empfehlung.

Da die Kassen unterschiedlich mit der neuen Gesetzeslage umgehen, ist auch für uns noch Vieles im Unklaren. Bitte bedenkt dies und nehmt gerne Kontakt zu uns auf. Jeder Fall ist für uns interessant, auch wenn er glatt verläuft. Ihr helft damit anderen Eltern, die evtl. vor großen Problemen stehen.

Update

17.11.2023

Soeben erreichte uns die Information, dass bei zwei Kindern aus Niedersachsen bei Beantragung von AKI der Medizinische Dienst rein nach Aktenlage abgelehnt und die Krankenkasse dies bestätigt hat. In Bremen hingegen wurden für ein Kind Assistenzleistungen nach AKI durch den MD genehmigt.