Regelung ab 2022

Großbritannien: Keine Werbung mehr für Junkfood vor 21 Uhr

Kinder in Großbritannien sollen vor Werbung für ungesunde Lebensmittel geschützt werden. Werbespots für Junkfood dürfen deswegen ab nächstem Jahr nur noch zwischen 21.00 Uhr und 5.30 Uhr im Fernsehen gezeigt werden.

 

Knapp 60 Prozent aller TV-Werbung zwischen 18 und 21 h präsentiert Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Fett, Zucker oder Salz. Davor sollen ab 2022 Kinder geschützt werden.

Das Verbot reicht noch weiter und gilt generell auch für Streamingdienste und für Onlinewerbung. Hersteller dürfen ab dann nur noch auf ihren eigenen Kanälen wie ihren Webseiten und Social Media für ihre Nahrungsmittel werben.

Jedes fünfte britische Kind ist mit zehn Jahren schon stark übergewichtig

Fett- und zuckerreiche aber kaum verarbeitete und gesunde Lebensmittel wie Honig und hochwertige Speiseöle sind von der Regel ausgenommen. Auch regionale kleine Unternehmen betrifft die Regelung nicht. In Großbritannien ist etwa jedes zehnte Kind bereits im Alter von vier bis fünf Jahren stark übergewichtig. Bei den Zehn- bis Elfjährigen sind es bereits 20 Prozent.

Ähnliche Maßnahmen für Deutschland gefordert

Die Verbraucherorganisation Foodwatch forderte ähnliche Beschränkungen in Deutschland, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. „Unternehmen wie McDonald's, Coca-Cola und Nestlé machen mit bunten Verpackungen, TV-Werbespots und beliebten Social-Media-Influencern gezielt an Kinder gerichtetes Marketing“, erklärte Saskia Reinbeck von Foodwatch.

Damit mache die Industrie es Eltern schwer, ihre Kinder gesund zu ernähren. Die Bundesregierung müsse der Junkfoodwerbung an Kindern einen Riegel vorschieben.
„Erst eine Limosteuer, jetzt ein knallhartes Junkfoodwerbeverbot: Großbritannien macht ernst im Kampf gegen die Adipositasepidemie“, so Reinbeck.

Vergebliches Hoffen auf freiwillige Selbstverpflichtung

Die britische Regierung setzt um, was Fachorganisationen wie die Weltgesundheitsorganisation schon seit Jahren fordern. Die Bundesregierung hofft hingegen weiterhin vergeblich auf freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie.