Industriell hergestellte Glukosefertiglösungen für höhere Genauigkeit

DDG fordert standardisierten Blutzuckertest in der Schwangerschaft

Bereits abgewogene Glukosefertiglösungen zur Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes werden nicht mehr von allen Krankenkassen erstattet und sind auch auf dem Markt kaum mehr verfügbar. Dies birgt Risiken für Mutter und Kind.

Die Messung des Blutzuckers, der orale Glukosetoleranztest (oGTT) ist seit dem Jahr 2012 Standard für alle werdenden Mütter. Dabei trinkt die Schwangere zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Glukoselösung. Anschließend wird in bestimmten Abständen der Blutzucker gemessen. Früher gab es eine industriell hergestellte Glukosefertiglösung zur Messung des Blutzuckerwerts bei Schwangeren. Die Kosten dafür lagen bei deutlich unter zehn Euro.

Krankenkassen weigern sich die Kosten zu übernehmen

In den letzten Jahren aber weigerten sich immer mehr Kassen, diese Fertiglösung zu zahlen. Seitdem wird in den meisten Fällen abgewogene Glukose aus der Apotheke bezogen, die dann in der Praxis von der Arzthelferin aufgelöst wird. Dies führte vor einigen Jahren zu dem tragischen Tod einer Schwangeren und ihres Kindes, weil die Glukoselösung beim Mischen in der Arztpraxis verunreinigt worden war.

Auflösen in der Praxis birgt mehrere Fehlerquellen

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) kritisiert das Anmischen der Lösung in der Arztpraxis aus vielerlei Gründen. Eine versehentlich unvollständige Leerung der Tüte, Bodensatz im Becher und ein ungenaues Abmessen der zugegebenen Flüssigkeit könnten zu fehlerhaften Testergebnissen führen. Außerdem stehe vor allem in kleineren Praxen oft kein Raum zur Verfügung, der den Hygieneanforderungen genüge.

DDG macht Vorschlag für standardisierte Herstellung

Anfang dieses Jahres veröffentlichte die DDG deswegen ein Positionspapier in dem sie für die Bereitstellung und Finanzierung standardisierter Reagenzien für den oralen Glukosetoleranztest eintritt. Die DDG kritisiert, dass die Fertiglösung inzwischen außer Handel und nur noch begrenzt verfügbar sei. Die Fachgesellschaft hat daher einen Vorschlag für die standardisierte Herstellung einer zuverlässigen Glukoselösung durch die Apotheken nach dem Deutschen Arzneimittelcodex gemacht.