Typ-2-er mit Basalinsulin aufgepasst!

Versicherte haben die Wahl: KKH übernimmt auch Dexcom-rtCGM bei BOT-Therapie

Auch ein Dexcom G6 oder G7 wird für Menschen mit Diabetes Typ 2, die nur Basalinsulin spritzen müssen, von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) übernommen! Unter bestimmten Vorraussetzungen ist es möglich, sich einen der rtCGM-Sensoren verschreiben zu lassen.


Im April 2024 berichteten wir darüber, dass die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) für ihre Versicherten mit basalinsulin-unterstützter oraler Diabetestherapie (BOT) ab dem vierten Lebensjahr die Kosten für eine kontinuierliche Glukosemessung (CGM) mittels „FreeStyle Libre 3“-rtCGm von Abbott übernimmt. In einer Pressemitteilung aus dem vergangenen August weist die Firma Dexcom darauf hin, dass auch ihre beiden Sensoren am Markt im gleichen Rahmen von der Kasse übernommen werden.

Was ist "BOT"?

Die basalinsulin-unterstützte orale Diabetestherapie (BOT) ist eine Behandlungsoption für Menschen mit Diabetes Typ2, deren Blutzucker sich mittels Tabletten nicht mehr ausreichend kontrollieren lässt. Dabei wird langwirkendes Insulin (Basalinsulin) mit oralen Antidiabetika (wie z.B. „Metformin“) kombiniert. Basalinsulin stabilisiert den Blutzucker zwischen den Mahlzeiten und nachts, während die Antidiabetika nach den Mahlzeiten helfen.

BOT unterstützt die Insulinproduktion und reduziert die Insulinresistenz, was die Blutzuckerkontrolle verbessern und Komplikationen reduzieren kann. Eine durchgängige Kontrolle des Blutzuckers mittels Echt-Zeit-Glukose-Überwachung („rtCGM“) hat sich in einer Studie als sinnvoll und therapieoptimierend erwiesen.

In seiner Mitteilung spezifiziert Dexcom die Anforderungen für eine Übernahme wie folgt:

Die Kostenübernahme wird genehmigt

  1. bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 in der BOT-Gruppe1,
  2. wenn die zwischen Arzt und Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation mit anderen leitliniengerechten und wirtschaftlichen Mitteln nicht erreicht werden können und
  3. die Notwendigkeit der Versorgung mit einem rtCGM-System von einem Vertragsarzt bzw. einer Vertragsärztin, der bzw. die bestimmte festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt, durch eine Verordnung nachMuster 16 bestätigt wird.

Die genauen Rahmenbedingungen sind laut Dexcom in der Satzung der KKH und der Pflegekassen der KKH mit Stand April 2024 spezifiziert.

Als Patientenorganisation hoffen wir, dass die Entscheidung der KKH zugunsten ihrer Versicherten Vorbildcharakter hat und weitere Kassen sich anschließen werden.