Debatte um Digitale Gesundheitsanwendungen

DiGA: Was bringen die Apps auf Rezept?

Theoretisch könnten die Digitalen Gesundheitsanwendungen („DiGA“) eine gute und kosteneffektive Ergänzung zur ärztlichen Behandlung sein. Sowohl Mediziner als auch Anwender schätzen den Nutzen aktuell jedoch mehrheitlich als begrenzt ein. Fachleute hingegen sind sich einig: Die nützlichen Apps müssen auf jeden Fall weiterentwickelt werden.


Seit knapp vier Jahren können bestimmte Gesundheits-Apps von Ärzten verschrieben und von den Krankenkassen erstattet werden. Vor drei Jahren nahm das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in das DiGA-Verzeichnis auf. Jetzt wird darüber diskutiert, was sich verändern muss, damit die vom Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) damals großspurig als „Weltneuheit“ angekündigten DiGA wirklich einen wichtigen Platz in der medizinischen Versorgung einnehmen. Im Moment sind weder die Nutzer, die Mediziner, noch Kassen oder die Hersteller zufrieden.

Jeder zweite Nutzer hält die Apps für verzichtbar

Laut einer kürzlich vorgelegten Versichertenbefragung des AOK-Bundesverbands bewertet nur ein Viertel der DiGA-Nutzenden die „Apps auf Rezept“ als unverzichtbar für die jeweilige Therapie, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Knapp die Hälfte gab das Gegenteil an. Auch die Weiterempfehlungsrate seitens der DiGA-Nutzenden ist mit 38 Prozent überschaubar. Nur eine Minderheit fühlt sich gut über den Nutzen der App informiert, jeder Fünfte hat Schwierigkeiten im Umgang mit der App und jeder Vierte steigt vorzeitig aus.

Bislang 25 DiGA dauerhaft verfügbar

Derzeit werden die Apps auch nur sehr zurückhaltend verordnet. Eine Abfrage aktueller Zahlen durch das Deutsche Ärzteblatt zeigt aber, dass die Entwicklung offenbar an Fahrt aufnimmt. Die AOK registrierte beispielsweise von 2022 auf 2023 einen Anstieg um über 57 Prozent. Inzwischen haben 25 DiGA den Sprung von der vorläufigen zur dauerhaften Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis geschafft. Von jenen DiGA, die den Erprobungszeitraum bereits komplett durchlaufen haben, sind das mehr als 80 Prozent.

Kassen sehen Patientennutzen skeptisch

Diskutiert wird auch über die Kosten. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass der geforderte Herstellerpreis nicht im Verhältnis zum Patientennutzen steht“, so eine Sprecherin der Ersatzkassen. Im Moment hapert es aber noch in erster Linie an Informationen. Ärzte und Patienten müssten deutlich besser über die Angebote informiert werden, denkt auch der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung.

Ausweitung auf Produkte einer höheren Risikoklasse?

Bislang ist der Einsatz von DiGA auf Medizinprodukte der Risikoklassen I und IIa beschränkt. Angedacht ist aber auch eine Ausweitung auf Apps auf Medizinprodukte der Risikoklasse IIb. Ein Beispiel wäre eine softwareunterstützte Dosierung von Insulin. Hilft die Software dem Mensch mit Diabetes bei der Berechnung der zu injizierenden Insulin-Dosis, so fällt das in die Kategorie „Behandlung einer ernsten Erkrankung” und ist somit ein Klasse IIb-Produkt.

Die Bundesärztekammer hält dies aber für zu riskant und lehnt das Vorhaben ab. Zu groß sei die Gefahr einer unsachgemäßen Anwendung. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbachwarnen die Bundesärztekammer und andere wichtige Vereinigungen ausdrücklich vor einer Einbeziehung von Medizinprodukten der Risikoklasse IIb in das DiGA-Verfahren.