Entscheidung in Berlin

G-BA: Kein Zusatznutzen durch Wocheninsulin Awiqli

Weder zur Behandlung von Typ-1- noch von Typ-2-Diabetes biete das langwirksame Insulin icodec (Handelsname „Awiqli“) einen Zusatznutzen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss Ende Februar beschlossen.


Im vergangenen Jahr wurde das Insulinpräparat Insulin icodec zur Behandlung von Diabetes bei Erwachsenen zugelassen. Da die Wirkzeit extrem lang ist, muss es nur einmal pro Woche injiziert werden.

Wie wirkt Awiqli?


Insulin icodec (Handelsname "Awiqli") ist ein lang wirkendes Humaninsulin mit einer Halbwertszeit von 196 Stunden. Der Wirkstoff nutzt Albumin im Blut als Insulinspeicher. Es kommt zu einer langsamen und stetigen Freisetzung von Insulinmolekülen aus dem Speicher sowie einer Bindung an die Insulinrezeptoren im Zielgewebe. Bei Diabetes Typ 1 muss das Präparat mit einem Bolusinsulin kombiniert werden, um den Insulinbedarf zu den Mahlzeiten zu decken. Bei Diabetes Typ 2 kann Insulin icodec auch ohne weitere zusätzliche Medikamente eingesetzt werden.

G-BA sieht keinen Vorteil

Jetzt kommt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Durchlaufen des sogenannten "Nutzenbewertungsverfahrens" zu dem Schluss: Weder für Menschen mit Diabetes Typ 1 noch mit Diabetes Typ 2 biete Insulin icodec einen Vorteil und zwar unabhängig davon ob zusätzlich zum Diabetes auch Herzerkrankungen vorliegen oder nicht. Beim G-BA handelt es sich um das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Der Ausschuss ist vom Gesetzgeber beauftragt, über die Leistungsansprüche für gesetzlich Krankenversicherte und den Zusatznutzen von Medikamenten zu entscheiden.

Das Nutzenbewertungsverfahren


Das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bewertet den Zusatznutzen neuer Arzneimittel gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie. Die Grundlage dafür bildet das AMNOG (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz). Der pharmazeutische Unternehmer reicht ein Dossier ein, das vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) geprüft wird. Der G-BA trifft daraufhin eine Entscheidung über den Zusatznutzen in verschiedenen Kategorien (erheblich, beträchtlich, gering, nicht belegt usw.).

Konsequenzen, wenn kein Zusatznutzen festgestellt wird:

  • Das Medikament bleibt auf dem Markt und kann von Ärzten verordnet werden.
  • Der Preis wird jedoch nicht frei verhandelbar sein, sondern orientiert sich an bestehenden Referenzpreisen oder am Preis vergleichbarer Therapien.
  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, aber oft nur in Höhe des festgelegten Erstattungspreises.
  • Dies kann zu erheblichen finanziellen Einbußen für den Hersteller führen.
  • Falls der Hersteller mit dem Preis nicht einverstanden ist, kann er das Medikament vom deutschen Markt nehmen.

Fazit: Zu häufig schwere Unterzuckerungen

Im Vergleich zu anderen Diabetesmedikamenten hätten sich keine Vorteile für die Erkrankten ergeben. Zudem seien bei der Behandlung mit Awiqli gerade bei Menschen mit Diabetes Typ 1 häufiger schwerwiegende Hypoglykämien festgestellt worden, die potentiell lebensgefährlich werden können.