Verbesserung der podologischen Behandlung

Nagelspangen auf Kassenkosten vom Fußpfleger

Nagelkorrekturspangen gab es bis vor kurzem auf Kassenkosten nur beim Arzt. Ab sofort werden die Kosten von den Krankenkassen auch übernommen, wenn ein medizinischer Fußpfleger den Eingriff übernimmt.

Zwei Drittel aller Amputationen an den Beinen betreffen Menschen mit Diabetes. Ein Grund für die in Deutschland immer noch recht hohen Zahlen von Amputationen bei Menschen mit diabetischem Fußsyndrom ist, dass konservative Therapiemöglichkeiten immer noch zu wenig ausgeschöpft werden.

Nagelkorrekturspangen verhindern Einwachsen der Fußnägel

Auch ein eingewachsener Fußnagel kann bei Menschen mit diabetischem Fuß zu schweren Infektionen und im Extremfall zu einer Amputation führen. Ursachen sind meist schlechte Schuhe, Fußfehlstellungen, falsche Pediküre oder eine genetische Veranlagung. Durch eine professionelle Behandlung mit Nagelkorrekturspangen können Komplikationen und operative Eingriffe häufig vermieden werden. Mithilfe der Spangen werden eingewachsene Fußnägel aufgrund von Fehlstellungen korrigiert und das Einwachsen des Nagels vorbeugend verhindert.

Durch Druckentlastung kann der Nagel richtig weiterwachsen

Bei der Nagelspangenbehandlung fertigen medizinische Fußpfleger eine Korrekturspange an, die dem eingewachsenen Nagel individuell angepasst wird. Ziel ist eine mechanische Druckentlastung. Der Nagel kann dann wieder in seiner natürlichen Form nachwachsen. „Mit dieser Behandlung verringert sich die Gefahr für einen Entzündungsprozess oder das weitere Einwachsen des Nagels in umliegendes Gewebe“, erklärt Elisabeth Dalick, Diabetesberaterin und Podologin aus Aachen. Damit kann ein möglicher Teufelskreis aus notwendiger Amputation und darauffolgenden Wundheilungskomplikationen unterbunden werden.

Ab sofort auf Rezept auch beim Podologen

Bislang wurden die Kosten für diese Behandlung nur von den Krankenkassen übernommen, wenn sie von einem Arzt vorgenommen wurde. Seit kurzem kann diese Leistung auch von Podologen übernommen werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat kürzlich in der Heilmittel-Richtlinie festgelegt, wann eine podologische Nagelspangenbehandlung ärztlich verordnet werden kann, wie der genaue Leistungsumfang aussieht und in welchen Situationen ein Arzt einzubeziehen ist.

Deutsche Diabetes Gesellschaft begrüßt diese Entscheidung

Die DDG begrüßt diese Entscheidung des Bundesausschusses. „Nicht zuletzt ist es für manche Patientinnen und Patienten auch eine finanzielle Hürde, manche Kosten für eine nicht-operative Behandlung selbst zu tragen, sofern sie nicht verordnungsfähig sind“, betont Dr. med. Sybille Wunderlich von der DDG.