Ein 82 Jahre alter Mann, der an Diabetes vom Typ 2 leidet, hatte gegen seine Krankenkasse geklagt. Da der Senior geistig dazu nicht in der Lage war, verordnete ihm sein Arzt über ein Jahr hinweg häusliche Krankenpflege, die neben den täglichen Injektionen mit Insulin und dem Herrichten der Medikamente auch regelmäßige Messungen der Blutzuckerwerte beinhaltete.
Mann kann nicht selber messen
Die Krankenkasse genehmigte die Kosten für die Insulingabe und das Richten der Medikamente Die Übernahme der rund 3.400 Euro für die Messungen des Blutzuckers lehnte die Kasse hingegen ab. Sie vertrat die Meinung, dass eine häusliche Blutzuckermessung nur in zwei Fällen vom Arzt verordnet werden kann und zwar entweder bei der Neueinstellung oder bei einer intensivierten Insulinbehandlung von Typ-1-Diabetikern. Da beides auf den Rentner nicht zutraf, verweigerten sie die Übernahme der Kosten.
Hohes Risiko für falsche Insulindosierungen
Das Gericht entschied anders: Unter gewissen Bedingungen müssen Kassen die Kosten für die häusliche Messung von Blutzuckerwerten übernehmen. Im vorliegenden Fall sei der 82-Jährige nicht in der Lage, die Messungen selber vorzunehmen. Zum anderen schwanke der Blutzuckerwert so stark, dass regelmäßige Messungen unbedingt nötig sind um die Insulindosierung immer wieder neu anzupassen. Sonst wäre das Risiko für falsche Dosierungen zu hoch. Da die Frau des Klägers an Demenz erkrankt ist, könne sie die Messungen ebenfalls nicht übernehmen. Revision wurde nicht zugelassen.