Integrationsbeihilfen für Klassenfahrten: Kein Kind muss zuhause bleiben

Angesichts der doppelten Ablehnung der Finanzierung einer Klassenfahrtbegleitung für ein diabetisches Kind aus seinem Heimatlandkreis Wolfenbüttel zeigt sich unser Landesvorsitzender Arnfred Stoppok bestürzt und wütend über die immer noch gängige Praxis von Ämtern und Krankenkassen Integrationsbeihilfen in erster Instanz brüsk abzulehnen. Er fordert von den Schulträgern, bei der Entbürokratisierung des Antragsverfahrens Beihilfe zu leisten und Schüler, Lehrer und Eltern entsprechend aufzuklären. Zudem sollten die zuständigen Stellen endlich die zahlreichen Urteile zum Anspruch diabetischer Kinder auf Integrationsbeihilfen ernst nehmen und die Landespolitik für klare Verhältnisse sorgen.

Zügig abgelehnt
Der Anlass: Eine Mutter von vier Kindern aus dem Landkreis Wolfenbüttel hatte für ihre diabetische Tochter bei der Eingliederungshilfe und der Krankenkasse die Finanzierung einer Klassenfahrtbegleitung beantragt. Das Kind ist 10 Jahre alt, die Diagnose Typ 1 ist noch frisch und die Klassenlehrerin weigerte sich, es mitzunehmen, wenn keine fachliche Begleitung dabei ist. Da die Mutter noch drei weitere Kinder zu versorgen hat und der Vater in Vollzeit berufstätig ist, war es ihr nicht möglich selbst an der Fahrt teilzunehmen. Ungewohnt zügig lagen die Ablehnungsbescheide auf dem Tisch. Nun geht das bürokratische Gezerre um eine angemessene Versorgung erst richtig los. Es muss Widerspruch eingelegt werden, der Weg bis zur Klage ist nur noch kurz.

Unterschiedliche Praxis in den Kommunen
Das Thema landete mit etwas Glück bei unserem Landesvorstand, der sich anschließend kümmerte. Bei Redaktionsschluss ist der Ausgang noch ungewiss, angesichts der Rechtslage ist aber von einem Sieg der Eltern auszugehen, wenn vielleicht auch erst im Eilverfahren beim Sozialgericht. Für ein in Urteilen von Sozial- und Amtsgerichten immer wieder bestätigtes Recht diabetischer Kinder ist der Weg in jedem Fall lang und bürokratisch undurchsichtig. Von einem einheitlichen Verfahren, welches gleiche Möglichkeiten an jedem Ort garantiert ist die in jeder Kommune unterschiedliche Praxis weit entfernt.

Faktischer Ausschluss von Teilhabe
„Der Fall zeigt mir, dass dieses Thema für Niedersachsen leider immer noch nicht vom Tisch ist, auch wenn inzwischen einige Schulträger und Kommunen die eindeutige Rechtsprechung umsetzen und solche Anträge reibungslos bewilligt werden. Für die Kinder von Eltern, die sich von einer ersten Ablehnung entmutigen lassen oder den bürokratischen Hürden nicht gewachsen sind, bedeutet dies faktisch einen Ausschluss von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das Kind im aktuellen Fall hat die Diagnose Diabetes nicht mal ein Jahr und kommt zudem gerade in eine neue Schule. Dies allein bedeutet schon eine psychische Mehrbelastung, die durch einen Ausschluss von der Klassenfahrt noch verstärkt würde“, so Stoppok.

Sich nicht frustrieren lassen
Es sei nicht hinzunehmen, dass die Teilnahme diabetischer Kinder an einer Klassenfahrt für Eltern immer wieder zu einem Pingpongspiel mit Krankenkassen und Behörden ausarte: „Die Gerichte haben in den letzten Jahren Klarheit geschaffen. Diabetes Typ 1 ist auch ohne die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ein Kriterium für die Leistung von Integrationshilfen. Bei der Kostenübernahme schieben sich Eingliederungshilfe und Krankenkasse aber immer wieder den schwarzen Peter zu. Die Konsequenz: Viele Eltern geben nach dem ersten Versuch entnervt auf und nehmen die Ausgrenzung des Kindes frustriert hin. Das darf nicht sein!“

Politik in der Pflicht
Der Landesvorstand biete hier für betroffene Eltern Hilfestellung, sehe aber eigentlich die Politik in der Pflicht, den Missständen abzuhelfen: „Nach einer Anfrage im Landtag zum Umgang mit Diabetes an Schulen antwortete die Landesregierung im September 2014, dass niedersächsische Lehrkräfte in der Lage sein sollten, bei auftretenden Problemen und Notfallsituationen im Zusammenhang mit Diabetes sachgerecht zu reagieren. Dies ist aber weitgehend nicht der Fall, wie erst kürzlich eine Handreichung der GEW in Rheinland-Pfalz zeigte, die Lehrkräften explizit davon abrät bei Diabetes Verantwortung, z.B. im Rahmen von Klassenfahrten, zu übernehmen. Auch der Fall aus Wolfenbüttel kann hier beispielhaft angeführt werden.

Das Thema ‚Diabetes & Schule‘ wird für uns im kommenden Quartal in den Fokus rücken. Neben einer breit aufgestellten Informationskampagne werden wir dabei auch an die Politik herantreten und darum bitten, dass die hohen Ansprüche auch in der Realität ankommen. Dazu braucht es niedrigschwellige Schulungsangebote für Lehrkräfte, die Begleitpersonen auf Klassenfahrten perspektivisch überflüssig machen, da den Pädagogen irrationale Ängste vor Problemen genommen werden und der richtige Umgang mit dem Diabetes vermittelt wird.“

Hilfe bei der Antragsstellung
Fürs Erste bietet der Landesvorstand Hilfestellung bei der Beantragung der Kostenübernahme von Klassenfahrtbegleitungen und auch beim Finden geeigneter Begleitpersonen. Mitglieder des Landesverbandes und solche, die es werden wollen, können sich hierfür vertrauensvoll an den Landesvorstand wenden und ihr Problem schildern. Wir helfen weiter bei der Antragsstellung und dem weiteren Verlauf des Verfahrens. Da teilweise mit langen Bearbeitungsfristen der Behörden zu rechnen ist, sollte der Hilferuf möglichst 6 Wochen vor Beginn der Fahrt bei uns eingehen. Lassen Sie sich nicht entmutigen, nehmen Sie Ihre Rechte wahr!