Schwangerschaftsdiabetes

Wir fordern volle Kostenerstattung und eine engmaschige Überwachung für alle Frauen

Jede 13. Frau leidet während der Schwangerschaft an Gestationssdiabetes. Eine gute, engmaschige Überwachung ist wichtig für Mutter und Kind. Leider erstatten einige Kassen nicht mehr alle damit zusammenhängenden Kosten. Wir haben nachgefragt.

Schwangerschaftsdiabetes merkt man anfangs nicht. Deswegen wird in Deutschland jede Schwangere zwischen der 24 und 27. Woche routinemäßig getestet. Sind die Werte bei dem sogenannten Glukosetoleranztest erhöht, folgt ein weiterer Test. Bemerkt man diese Krankheit nicht rechtzeitig, kann das schwerwiegende Folgen sowohl für die werdende Mutter als auch für ihr Kind haben. Überdurchschnittlich häufig betroffen sind ältere und übergewichtige Frauen.  Ärzte können Schwangerschaftsdiabetes aber sehr gut behandeln. Nur in etwa drei von zehn Frauen brauchen eine Therapie mit Insulin. Sehr oft hilft einfach bereits eine Ernährungsumstellung.

Seitdem das Bundesversicherungsamt frühere Regelungen geändert hat, erstatten nicht mehr alle Krankenkassen die Kosten für ein Blutzuckermessgerät und die Teststreifen. Die Regelungen unterscheiden sich hier von Bundesland zu Bundesland und von Krankenkasse zu Krankenkasse. Wir haben bei verschiedenen großen gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen nachgefragt.

Nicht alle Kassen zahlen Kosten für Blutzuckermessgerät und Teststreifen

DAK-Gesundheit:  Kosten für Blutzuckermessgeräte und die dazugehörigen Teststreifen werden nicht mehr übernommen. O-Ton: Im Rahmen des sogenannten DSP-Vertrags (Anmerkung: DSP steht für Diabetologische Schwerpunktpraxen) in Niedersachsen übernehmen wir in den DSPs die Kosten in Höhe von 45 Euro für eine Schulung für schwangere Frauen. Zur Teilnahme ist es notwendig, dass sich die Patientinnen bei beteiligten Ärzten und Praxen in den Vertrag einschreiben. 

Barmer-Ersatzkasse:  Diese gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nach wie vor die Kosten für Blutzuckermessgeräte und Teststreifen für Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes. Eine Zuzahlung ist nicht nötig. O-Ton: Frauen mit Gestationsdiabetes dürfen nicht mehr an den gesetzlichen DMP (Disease Management Programm) für Diabetes teilnehmen. Für Niedersachsen und Bremen gibt es aber gültige Vereinbarungen, welche Schwangere miteinschließen. Diese Vereinbarung umfasst die in diesem Vertrag geregelten Leistungen unter anderem auch für Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes.

Techniker Krankenkasse:  Insulinpflichtige Diabetiker erhalten ein Blutzuckermessgerät und auswertbare Teststreifen, wenn der Arzt die Selbstmessung im häuslichen Bereich für medizinisch notwendig hält. Auch Versicherte mit Schwangerschaftsdiabetes haben Anspruch auf ein Blutzuckermessgerät. Blutzuckerteststreifen werden erstattet. Auch die Kosten für Patientenschulungen werden von uns übernommen, sofern die personellen Anforderungen erfüllt werden. Die ärztliche Betreuung und Schulungen erfolgt in Niedersachsen unter anderem in diabetologischen Schwerpunktpraxen.

AOK Niedersachsen:  Von der AOK Niedersachsen haben wir auf schriftliche Nachfrage leider keine Antwort erhalten.

Nachfragen kostet nichts

Wie man sieht, sind die Regelungen sehr unterschiedlich. Auf jeden Fall aber lohnt es sich, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob sie auch die Kosten für Blutzuckermessgeräte und Teststreifen übernehmen. In manchen Fällen müssen die Schwangeren die Kosten erst einmal selber übernehmen, können die Rechnungen aber bei der Kasse einreichen und darauf hoffen, dass die Auslagen erstattet werden.

Unbehandelter Schwangerschaftsdiabetes gefährlich fürs Kind

Wir finden, dass die aktuelle Regelung unmöglich ist. Um die Geburt eines gesunden Kindes zu sichern, müssen Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes engmaschig betreut werden, um Komplikationen während der Schwangerschaft zu vermeiden. Leidet eine Frau an Gestationsdiabetes ist ihr Risiko für Harnwegsinfekte und Gestose deutlich erhöht. Dies kann zu Frühgeburten führen. Ein unbehandelter Diabetes erhöht zudem die Gefahr für Mutter und Kind im späteren Leben an einem dauerhaften Diabetes zu erkranken. Beim Ungeborenen kann es zudem zu Fehlbildungen wie einer schwachen Lunge oder Herzfehlern kommen. Deswegen plädiert auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft dafür, dass künftig wieder alle Krankenkassen die Kosten für Blutzuckermessgeräte samt Teststreifen übernehmen. Und zwar auch für die Frauen, deren Diabetes nicht mit Insulin behandelt wird. Denn auch die müssen ihren Blutzuckerwert kennen und überwachen.