Neue Leitlinie

Mit Diabetes im Straßenverkehr – Eure Rechte und Eure Pflichten

Rund jeder zehnte Deutsche mit Fahrerlaubnis ist Diabetiker. Die Angst, den Führerschein zu verlieren, fährt bei vielen mit. Die DDG hat jetzt eine neue Patientenleitlinie zum Thema „Diabetes und Straßenverkehr“ veröffentlicht. Hier erfahrt Ihr, wie Ihr sicher am Straßenverkehr teilnehmen könnt, aber auch welche Rechte Ihr habt.

Diabetiker bauen nicht mehr Unfälle als andere Menschen

Fast alle Diabetiker dürfen aktiv am Straßenverkehr teilnehmen, und zwar nicht nur am Steuer eines privaten PKW, sondern auch beruflich als Taxi-, Bus- oder LKW-Fahrer. Es stimmt nämlich nicht, dass Menschen mit Diabetes mehr Unfälle verursachen als andere Menschen. „Untersuchungen zeigen, dass eine Diabeteserkrankung per se nicht die Unfallhäufigkeit erhöht“, erklärt Professor Dr. med. Baptist Gallwitz von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). „Auch ein hoher Langzeitblutzuckerwert, der so genannte HbA1c-Wert, oder eine Insulintherapie an sich stellen erst einmal kein Sicherheitsrisiko dar“, betont der Stellvertretende Direktor der Medizinischen Klinik IV am Universitätsklinikum Tübingen.

Um Menschen mit Diabetes zu informieren, aber auch um mit Vorurteilen aufzuräumen, hat die DDG die Leitlinie für Betroffene „Diabetes im Straßenverkehr“ veröffentlicht. Hier erfahrt Ihr, wie Ihr sicher durch den Verkehrsdschungel kommt, wann Ihr aber tatsächlich die Finger vom Steuer lassen solltet. Denn das Unfallrisiko erhöht sich nämlich deutlich, wenn die Therapie nicht sorgfältig erfolgt und es zu Unterzucker kommt.

Schulungen erhöhen die Fahrsicherheit

Ergänzend zur Leitlinie empfehlen die Experten im Rahmen von Diabetesschulungen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erlernen, um sicher mit Diabetes umzugehen. „Studien zeigen, dass sich eine solche Schulung positiv auf die Fahrsicherheit auswirkt“, betont der Diplom-Sozialpädagoge Wolfgang Schütt. „Hier lernen die Patienten unter anderem allgemeine aber auch individuelle Strategien zur Vermeidung, Erkennung und zum richtigen Verhalten bei Hypoglykämien. Dabei können ein Hypoglykämietraining, eine Therapieumstellung oder beispielsweise auch der Einsatz technischer Hilfsmittel wie die Insulinpumpe und die kontinuierliche Glukosemessung erwogen werden.“

Closed-Loop im Eigenbau kann strafrechtliche Konsequenzen haben

Allerdings warnt der Diabetologe aus Ulm Patienten davor, Insulinpumpen oder CGM-Systeme im Eigenbau so zu verändern, dass sie als „Closed-Loop-Systeme“ einsetzbar sind. „Wer damit am Straßenverkehr teilnimmt, geht ein hohes Risiko ein“, betont Professor Dr. med. Reinhard Holl, einer der Autoren der Leitlinie. „Treten bei nicht-zugelassenen Produkten Fehlfunktionen auf und wird dabei beispielsweise unbemerkt eine überhöhte Insulindosis abgegeben, kann dies zu einer schweren Unterzuckerung und damit auch zu Unfällen führen.“ Die Folgen sind schwerwiegend. „Betroffene müssen dann mit strafrechtlichen Konsequenzen und Haftungsforderungen rechnen“, klärt Rechtsanwalt Oliver Ebert auf.

Viele verlieren ihre Fahrerlaubnis unnötigerweise

Die neue Leitlinie will Menschen mit Diabetes darüber hinaus unterstützen, ihre Rechte gegenüber Ärzten und Behörden zu wahren. Denn noch immer stellen Fahrerlaubnisbehörden oder Begutachtungsstellen die Fahreignung der Diabetespatienten infrage. „Diabetiker, die ihre Fahrerlaubnis verlieren, büßen einen Großteil ihrer beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten ein“, so der Diabetologe Dr. Peter Hübner aus Bad Neuenahr. Gutachten werden jedoch häufig nicht mit der gebotenen Sorgfalt oder nicht unter Berücksichtigung der Vorgaben erstellt. Diabetiker verlieren dann unnötigerweise ihre Fahrerlaubnis.