21. – 23.11. | Bildungszentrum der Diabetiker Niedersachsen | Wolfenbüttel
Menschen mit Diabetes steht die sog. „Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch“ zu. Die Schwerbehinderung wird dabei in einem so genannten „Grad der Behinderung“ (GdB) angegeben. Wie hoch dieser ausfällt, erscheint manchmal recht willkürlich, basiert aber im Wesentlichen auf den im Antragsverfahren eingereichten Unterlagen.
Dabei gibt es oft eine große Verwirrung, welche Vorteile (oder auch Nachteile) die Beantragung einer Prüfung beim Versorgungsamt mit sich bringt. Menschen mit Diabetes kommen oft nicht auf einen GdB von 50 oder mehr, was Ihnen den begehrten Schwerbehindertenausweis und die damit verbundenen Erleichterungen verwehrt. Dabei ist Vielen nicht bekannt, dass sie sich in bestimmten Bereichen auch mit einem geringeren GdB gleichstellen lassen können.
Lösungen für Abhilfe
Mit einem Wechselspiel aus Fachvorträgen rund um die Themen „Grad der Behinderung und Gleichstellung“, „Politische Partizipation“, „Schwerbehindertenrecht“ und mehr sowie ergebnisorientierten Diskussionsrunden werden wir uns dem Themenkreis nähern und festlegen, wo die ärgsten Problemfelder liegen und welche politischen Lösungen Abhilfe versprechen.




