Erfolg für Patientenvertretung

Künftig weniger Zuzahlung beim Zahnersatz

Wie die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in einer Presseerklärung mitteilt, wird es künftig weniger Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte beim Zahnersatz geben. Als Diabetiker Niedersachsen begrüßen wir diesen Beschluss. Diabetikerinnen und Diabetiker haben ein erhöhtes Kariesrisiko und leiden häufiger unter Zahnfleischerkrankungen. Betroffene profitieren deshalb besonders von der Neuregelung der Festzuschüsse beim Zahnersatz.

Im Folgenden zitieren wir die Presseerklärung der Patientenvertretung in voller Länge:

Presseerklärung zur Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 17. November 2017

Endlich weniger Zuzahlung für Zahnersatz

Berlin, 17. November 2017. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute Änderungen für die Festzuschüsse für Zahnersatz beschlossen. Damit erreichen die Festzuschüsse, die die Krankenkassen für Zahnersatz leisten, endlich wieder annähernd 50 Prozent der Kosten für Regelleistungen, wie das Gesetz es vorsieht.

Die Patientenvertretung im G-BA begrüßt, dass heute endlich ein Beschluss über neue Festzuschüsse für Zahnersatz gefasst wurde. Damit decken die Festzuschüsse die Regelleistungen insgesamt wieder den gesetzlich vorgesehenen Anteil von annähernd 50 Prozent ab. Zum Beispiel: Bei Vollprothesen liegt der neue Festzuschuss um ca. 90 € höher.

„Jahrelang haben die Patientinnen und Patienten die Abweichungen von den realen Kosten alleine getragen. Jetzt sind die Festzuschüsse endlich wieder so wie das Gesetz das vorsieht“, so Gregor Bornes, Sprecher der Patientenvertretung im Unterausschuss Zahnärztliche Behandlung und der Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen.

Der Vorsitzende des G-BA Josef Hecken hatte mit einem Kompromissvorschlag erreicht, dass die GKV dem heutigen Beschluss zugestimmt hat. „Dieser Erfolg wurde aber mit einem Zugeständnis erkauft, dass uns womöglich noch Probleme bereitet: dem Abschlag in Höhe von 2,5% für vermutete Unwirtschaftlichkeit der Zahntechniker.,“ so Gregor Bornes. „Diesen Abschlag zahlen aber nicht die Zahntechniker, sondern die Patientinnen und Patienten.“

Der Festzuschuss beträgt laut Gesetz 50% der durchschnittlichen Kosten der Regelleistung, nicht der individuellen Zahnersatzrechnung. Er setzt sich aus den Preisen für die einzelnen Leistungen und den Häufigkeiten dieser zusammen. Vor allem die Häufigkeiten waren zuletzt 2004 angepasst worden und entsprachen nicht mehr der Realität. Daher hatte die Patientenvertretung die Aktualisierung bereits 2008 angestoßen.

„Das Grundproblem wurde leider nicht gelöst.“, so Bornes „Die Patienten tragen das Risiko für Unwirtschaftlichkeit und Kostensteigerungen alleine. Wir fordern die Politik auf, hier grundsätzliche Änderungen vorzunehmen.“


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