Mittel für individuelle Projektförderung verringert

TSVG beschlossen – Kompromiss für die Selbsthilfeförderung

Im Zuge der Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wird die kassenindividuelle Projektförderung in der Selbsthilfe zwar beibehalten – allerdings stehen weniger Mittel zur Verfügung.

Der Bundestag hat am 14. März das vieldiskutierte Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Unter anderem soll das TSVG Kassenpatienten schneller einen Termin bei Fachärzten ermöglichen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens war jedoch bekannt geworden, dass mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag auch die Selbsthilfeförderung vom bewährten Verfahren der krankenkassenindividuellen Projektförderung in eine kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung umgewandelt werden sollte. Unter anderem der Diabetiker Niedersachsen e.V. hatte dieses Änderungsvorhaben vehement kritisiert, da eine solche gemeinschaftliche Projektförderung nicht mehr auf die individuellen Anforderungen der Selbsthilfe eingehen könne.

TSVG: Individuelle Projektförderung bleibt erhalten

Letztlich haben die Einwände der Verbände offenbar Wirkung gezeigt: Im verabschiedeten Gesetz wird die kassenindividuelle Projektförderung grundsätzlich erhalten – was der Diabetiker Niedersachsen e.V. ausdrücklich begrüßt. „Die Beibehaltung der krankenkassenindividuellen Projektförderung sichert auch weiterhin eine bunte Projektvielfalt und gibt auch kleineren Selbsthilfegruppen auf der regionalen Ebene die Möglichkeit, ohne großen bürokratischen Aufwand individuelle, innovative, regionale Projekte vor Ort gefördert zu bekommen“, erläutert der Landesvorsitzende Arnfred Stoppok.

Fördermittel für kassenindividuelle Förderung auf 30 Prozent gekürzt

Allerdings wurde der Anteil der Mittel, der für die Projektförderung aufgewendet wird, von bisher 50 auf nur noch 30 Prozent gekürzt. Mit anderen Worten: 70 Prozent der Fördermittel fließen in die gemeinschaftliche Pauschalförderung. Dies soll Selbsthilfegruppen und -organisationen eine Basisfinanzierung für die Selbsthilfearbeit und regelmäßige Ausgaben gewährleisten.

„Der Diabetiker Niedersachsen e.V. hätte die 50:50-Regelung gerne beibehalten“, sagt Stoppok. „Die Vergabepraxis in der Zukunft wird zeigen, ob hier wirklich ein Fortschritt in der Selbsthilfeförderung auf der regionalen Ebene erreicht wird und ob die Fördergelder dort ankommen, wo sie gebraucht werden.“ Zumindest wurde aber auf eine Umstellung auf eine reine Gemeinschaftsförderung verzichtet. Stoppok: „Immerhin konnte durch die Intervention der Opposition und der Verbände das Schlimmste verhindert werden. Für den Diabetiker Niedersachsen e.V. ist die neue Regelung ein Kompromiss. Allerdings nicht unbedingt ein guter.“