In Schulen und Kindergärten

Kinder mit Typ-1-Diabetes oft benachteiligt

Die Ferien sind jetzt seit zwei Wochen auch in den letzten Bundesländern vorbei. Dies nehmen Diabetesexperten zum Anlass darauf hinzuweisen, dass Kinder mit Typ-1-Diabetes nicht gleichberechtigt am Bildungssystem teilnehmen können.

Egal ob im Kindergarten oder der Schule – Kinder mit insulinpflichtigem Diabetes sind in Deutschland immer noch unzureichend betreut. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert deswegen ein bundesweites Gesetz und finanzielle Mittel auf Landesebene um künftig die Inklusion von Kindern mit Diabetes in unser Bildungssystem mithilfe von zusätzlichem Personal zu gewährleisten.
 
In Deutschland leben über 17.000 Kinder mit Diabetes vom Typ 1. „Bis zu ihrem zwölften Lebensjahr benötigen diese Kinder in der Regel eine Unterstützung in ihrem Therapiemanagement – auch in Kindergarten und Schule“, erklärte Jutta Wendenburg, Sprecherin der Arbeitsgruppe Inklusion der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie. Hierfür existiert ein Rechtsanspruch, der sich sowohl aus dem Grundgesetz als auch aus der UN-Menschenrechtskonvention ableitet.

Schulen bei der Anpassung der Insulindosis überfordert

Die allermeisten Kinder werden heute mit einer intensivierten konventionellen Insulintherapie mit kurz wirksamen Insulinanaloga behandelt. Mehr als die Hälfte hat eine Insulinpumpe, bei den unter Sechsjährigen sind es sogar rund 85 Prozent. Die notwendige mehrmals tägliche Anpassung der Dosis¬ kann von vielen Betreuungseinrichtungen nicht geleistet werden.

Knapp die Hälfte der Eltern berichtet von Ausgrenzungen

Laut einer Umfrage berichten 48 Prozent der Eltern von Kindern mit Diabetes, dass ihre Kinder nicht immer an allen Aktivitäten in Schule und Kindergarten teilnehmen können. In den Kindergärten werde fast jedes dritte Kind mit Diabetes von mehrtägigen Fahrten und jedes Fünfte auch schon von kürzeren Ausflügen ausgeschlossen.

Lehrer fühlen sich oft nicht kompetent

Betreuer und Lehrer befürchten oftmals, Kinder mit Diabetes im Notfall nicht richtig zu betreuen zu können und lassen sie deswegen bei Sportunterricht lieber auf der Bank sitzen. Dabei sind auch insulinpflichtige Kinder in der Schule genauso belastbar und leistungsfähig wie andere. Es spricht deswegen nichts dagegen sie am Sportunterricht und an Ausflügen teilnehmen zu lassen. „Es gibt keinerlei Gründe, sie vom Besuch einer Regelschule auszuschließen“, so der Kinderdiabetologe Professor Dr. Thomas Danne aus Hannover.

Einsatz von Schulhelfern sinnvoll

In manchen Fällen könnten hier Schulhelfer sinnvolle Dienste leisten. Das Problem ist, dass finanzielle und personelle Unterstützungsleistungen schwer zu beantragen sind und das Prozedere viele Familien überfordert. So gäbe es beispielsweise keine bundesweit einheitliche Regelung wie und bei wem man Leistungen für Kinder beantragen könne. Laut der Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie würde es sogar zunehmend schwieriger entsprechende Hilfen zu organisieren damit ihre Kinder am Regelschulbetrieb teilnehmen können.

Die Experten der DDG sehen die praktische Umsetzung die Finanzierung entsprechender Maßnahmen sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene nicht ausreichend geregelt. „Im Gegenteil: In vielen Fällen fördert das deutsche Bildungssystem eher eine Exklusion statt Inklusion betroffener Kinder“, so Wendenburg.

Erlass in Niedersachsen würde Abhilfe schaffen

Als Diabetiker Niedersachsen fordern wir schon lange einen Erlass der Niedersächsischen Landesregierung, der die Finanzierungsfragen von Unterstützungsleistungen klar regelt. Bisher ist ein Hickhack zwischen Sozialämtern und Krankenkassen leider gang und gäbe, nicht selten müssen Sozialgerichte jeden Einzelfall entscheiden. Zu einer echten Inklusion gehört für uns auch eine barrierefreie Abwickelung von Rechtsansprüchen.