Fragen zu Corona und Schule

Kinder mit Diabetes haben ein Recht auf Schulbesuch

In Niedersachsen wurde seit dem 27. April der Schulbetrieb wieder stufenweise aufgenommen. Da das Robert-Koch-Institut alle Menschen mit Diabetes pauschal in die Corona-Risikogruppen eingeordnet hat, stellen sich Eltern von Kindern mit Diabetes jedoch viele Fragen. Wir geben kompakt Antworten.

Gehört mein Kind einer Risikogruppe an?

Die Antwort ist derzeit umstritten. Während das Robert-Koch-Institut (RKI) pauschal alle Menschen mit einem Diabetes in die Risikogruppen einsortiert, positionieren sich die organisierten Kinderdiabetologen und weitere Ärzte gegenteilig. Ist der Diabetes des Kindes gut eingestellt und bestehen keine schwerwiegenden Folgeerkankungen, so gebe es aufgrund der bisherigen Studienlage und der Erfahrungen in China und Italien keine Hinweise darauf, dass das Covid-19-Virus Kinder mit einem Typ 1-Diabetes besonders gefährde. Im Gegenteil: Laut einer Stellungnahme der „Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie“ der DDG sorge eine solche Pauschalisierung für eine unnötige Ausgrenzung und Stigmatisierung.


Darf mein Kind am Schulbetrieb teilnehmen?

Ganz klar JA! Das Kultusministerium legt es eindeutig in die Hände der Eltern, ob sie Kinder, die einer Risikogruppe zugeordnet werden, wieder zur Schule schicken. Bei einer Entscheidung, den Nachwuchs zu Hause zu belassen, besteht die Pflicht, weiter „Lernen zu Hause“ zu praktizieren. Die Informations- und Kommunikationswege für das Lehrmaterial müssen die Schüler oder Eltern mit den Lehrkräften vereinbaren. Sollten digitale Kommunikationsmittel, wie E-Mail, eine digitale Lernplattform etc. nicht zur Verfügung stehen, muss die Schule das Material mit der Post oder dem Kurier zustellen.

Das Kultusministerium hat Richtwerte für den Zeitaufwand beim „Lernen zu Hause“ aufgestellt:

  • Jahrgänge 1 und 2: 1,5 Stunden
  • Jahrgänge 3 und 4: 2 Stunden
  • Jahrgänge 5 bis 8: 3 Stunden
  • Jahrgänge 9 und 10: 4 Stunden
  • Jahrgänge 11-13: 6 Stunden

Ab wann kann mein Kind wieder in die Schule gehen?

Seit dem 27. April gehen Schüler, die in diesem Jahr einen Abschluss machen, bereits wieder in die Schule. Seit dem 5. Mai wurde der Unterricht für die 4. Klassen wieder aufgenommen. Als nächster Termin für die Aufnahme des Unterrichts ist der 18. Mai für die Klassen 3, 9 und 10 vorgesehen. Danach sollen stufenweise bis zum 15. Juni die Klassen 1, 2, 5, 6, 7, 8 und 11 folgen. Sobald neue Termine benannt werden, veröffentlichen wir sie an dieser Stelle.


Darf die Schulleitung oder eine Lehrkraft mein Kind vom Unterricht ausschließen?

Wir haben nachgefragt und von der Landesschulbehörde eine klare Antwort erhalten: Die Schulleitung darf Kinder mit einem Diabetes nicht vom Unterricht ausschließen. Dies gilt ebenso für eventuelle Schulbegleiter.
Sollte eine Schule das Recht auf Präsenzbeschulung trotzdem bestreiten, können betroffene Eltern sich direkt an die Landesschulbehörde oder an die Diabetiker Niedersachsen wenden. Es gilt folgende Formel: Schülerinnen und Schüler einer Risikogruppe sowie diejenigen, die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können im „Home Office“ bleiben. Sie sind hierzu jedoch nicht zu verpflichten.


Muss mein Kind im Unterricht eine Mund-Nasen-Maske tragen?

Nein, dies ist im Erlass ausdrücklich nicht festgelegt. Die Schulen sollen bei der Erarbeitung ihrer Hygienekonzepte jedoch auf den nötigen Mindestabstand der Schüler im Unterricht achten. Auf dem Schulhof und bei der Anfahrt im Bus wird ein Mund-Nasen-Schutz jedoch ausdrücklich empfohlen, bzw. ist Letzteres in Niedersachsen sowieso Pflicht. Das Mitgeben einer Maske ist also angebracht. Die Schulen können das Tragen einer Schutzmaske NICHT anordnen.


Gibt es wieder ein Essensangebot in den Schulen?

Nein, die Mensen bleiben geschlossen. Dies sollte bei der Essensplanung in Typ F-Familien bedacht werden. Auch fällt die Ganztagsbetreuung weiterhin aus. Allerdings besteht, nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Soziales, für Kinder aus einkommensschwachen Familien nach wie vor das Recht auf ein kostenloses Mittagessen. Wir prüfen das und stellen nach Erhalt einer Antwort die Ergebnisse an dieser Stelle zur Verfügung.


Werden die Sommerferien verkürzt?

Dieses Gerücht hat eine Weile kursiert, wurde aber von Ministerpräsident Weil dementiert Die Sommerferien 2020 finden wie geplant vom 16. Juli – 26. August statt. Da nun auch die Reisebeschränkungen gelockert werden, steht einem Familienurlaub, z.B. in einem Ferienhaus, nichts mehr im Weg.


Welche Gründe gibt es, Kinder mit einem Diabetes nicht in die Risikogruppen einzusortieren?

Die Antwort auf diese Frage kann bei der Kommunikation mit der Schule hilfreich sein, wenn diese das Kind vom Unterricht ausschließen will.

Die wichtigsten Argumente der Kinderdiabetologen der DDG sind folgende:

  • Sowohl eine chinesische Studie, als auch die Erfahrungen von Ärzten aus Italien lassen in keiner Weise darauf schließen, dass der Verlauf einer Corona-Infektion bei einem Kind mit einem Diabetes schwerer sei, als bei einem Kind ohne.
  • Nach allen Erfahrungen, die man bisher gesammelt hat, verlaufen Infektionen bei Kindern grundsätzlich sehr mild, meistens sogar symptomfrei.
  • Wie bei anderen Viruserkrankungen auch, muss das Kind im Infektionsfall seinen Blutzucker besser kontrollieren und hat wahrscheinlich einen erhöhten Insulinbedarf. Dies ist nichts Außergewöhnliches.
  • Da es keinen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko gibt, ist der Ausschluss von Kindern mit Diabetes vom Schulunterricht klar als Diskriminierung und Stigmatisierung zu werten und sollte unter allen Umständen vermieden werden.

Der anerkannte Kinderdiabetologe Prof. Danne vom Klinikum auf der Bult, Hannover, hat bereits in einem Video klar beschrieben, dass Kinder mit Diabetes keinen erhöhtem Risiko für eine Covid-19-Infektion unterliegen und bei guter Einstellung auch kein erhöhtes Risiko bei einer akuten Infektion haben.
 
In einer Stellungnahme kommt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) zu ähnlichen Ergebnissen wie die Kinderdiabetologen der DDG. Im Wortlaut aus der Pressemitteilung dazu: „Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen, die gut kompensiert und in ihrer Lebensqualität wenig oder gar nicht beeinträchtigt sind, haben grundsätzlich kein höheres Risiko für eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu befürchten. […]
Dazu zählen laut DGKJ zum Beispiel Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1 [...].“


Weiterführende Links und Quellen