Europäische Leitlinie zu Diabetes und Straßenverkehr

Diabetiker dürfen grundsätzlich Auto fahren – nur wenige Ausnahmen

Wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Pressemeldung berichtet herrscht ab sofort Klarheit für Diabetikerinnen und Diabetiker in Punkto Fahrtauglichkeit. In der europäischen Leitlinie „Diabetes und Fahrtauglichkeit“, im Kreis von Experten vorgestellt auf einer Pressekonferenz der DDG, wird erstmals wissenschaftlich fundiert dargelegt, dass Betroffene grundsätzlich zur Führung eines Kraftfahrzeuges tauglich sind.

Die bisherige rechtliche Grauzone für Ärzte und Behandlungspersonal sei damit überwunden. Ein hoher HbA1c-Wert oder eine Insulintherapie seien nun kein Grund für ein Fahrverbot mehr, weder privat noch beruflich. In der fast 200-Seiten-starken Leitlinie sind klar Kriterien dargelegt, die Gutachten zu Ungunsten von Diabetikerinnen und Diabetikern künftig sehr viel seltener machen werden. Ebenso ist es nun einfacher gegen fehlerhafte Gutachten vorzugehen.  

Hauptgründe die Fahreignung dennoch zu verlieren sind nun klar definiert. Eine unbehandelte Schlaf-Apnoe oder wiederholte schwere Unterzuckerungen zählen dazu. Aber auch hier sind Möglichkeiten zur Wiedererlangung des Führerscheines vorgesehen. Optimierungen der verschiedenen Therapien werden beschrieben und können nun Grundlage für eine Revision eines Fahrverbotes sein.

Die Leitlinie wurde auf Initiative der DDG mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden auf der Grundlage sämtlich verfügbarer wissenschaftlicher Evidenz erstellt. Sie gilt bis zum 30. November 2022. Als Diabetiker Niedersachsen begrüßen wir diesen Erfolg und freuen uns für alle Betroffenen, die nun ihre Fahrtauglichkeit wiedererlangen, bzw. im Zweifelsfall nun Klarheit haben. Bitte mehr davon!

Pressemeldung der DDG
Leitlinie zum Download (PDF)