Neue Selbsthilfegruppe gegründet

Diabetes im Straßenverkehr

Auftaktveranstaltung der neugegründeten Selbsthilfegruppe „Diabetes im Beruf“: In der Alten Polizei Stadthagen informieren Experten aus juristischer und medizinischer Perspektive zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Manchmal sind es sehr genaue Fragen, die bei einer Veranstaltung das sprichwörtliche Eis brechen. „Was passiert denn“, kommt während der Auftaktveranstaltung der neugegründeten Selbsthilfegruppe „Diabetes im Beruf“ des Bezirksverbandes Schaumburg ein Zwischenruf auf, „wenn ich eine Unterzuckerung befürchte, an einer Bundesstraße rechts ran fahre und in einem Abschnitt halte, wo ich das eigentlich nicht darf – und dann die Polizei kommt?“

Rechtsanwalt Karsten Martens, bis vor Kurzem noch Vertragsanwalt des ADAC, hat bis zu diesem Moment in der Alten Polizei Stadthagen bereits sehr konzentriert zum Thema dieses ersten Gruppentreffens „Diabetes im Straßenverkehr“ referiert.

Fahrerlaubnis-Verordnung und Diabetes

Es geht um Erlasse und Bestimmungen, um die Fahrerlaubnis-Verordnung und den Paragrafen 2, in dem es heißt, dass Personen, die „sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen“ können nur dann am Verkehr teilnehmen dürfen, „wenn Vorsorge getroffen ist“, dass „andere nicht gefährdet“ werden.

Was bedeutet das konkret? Der Jurist gibt Beispiele: Bei einer Beeinträchtigung wie mangelndem Sehvermögen ist die Vorsorge mit einer Brille oder Kontaktlinsen in der Regel recht einfach gegeben und es gibt keine Einwände in Sachen Fahrerlaubnis. Bei einer Herzrhythmusstörung mit anfallsweiser Bewusstlosigkeit sehe das freilich anders aus.

Im Fall von Diabetes komme es auf den Einzelfall, die Eigenverantwortung und die Einstellung an. So müssen sich Diabetiker in der Regel fachärztlichen Begutachtungen unterziehen und eine gute Stoffwechselführung nachweisen.

Diabetes-Fallbeispiele bieten Informationen

Doch dann ist es die eingangs erwähnte Zwischenfrage, die das Thema plötzlich aus der Theorie der Verordnungen in die Praxis des Alltags holt. Der Anwalt kann in diesem Fall beruhigen. Wenn man die Situation den Ordnungshütern eingehend erkläre, würde da sicher Verständnis entgegengebracht.

Etwas anders ist die Lage, wenn es tatsächlich zu einem Unfall gekommen ist. Dann sollten Betroffene gegenüber den Behörden nicht direkt und vor allem nicht ohne Not ihren Diabetes erwähnen – schon allein, um nicht möglicherweise unnötig in Rechtfertigungsdruck zu geraten.

Dieser Hinweis stammt derweil nicht vom Anwalt, sondern vom für medizinische Fragen anwesenden Arzt Dr. Thomas Tiemann. Der Diabetologe hat unterdessen weitere Beispiele aus der Praxis dabei, etwa von einem LKW-Fahrer, bei dem kürzlich Typ-1-Diabetes diagnostiziert worden sei und der nun um seine Fahrerlaubnis und damit einhergehend um seinen Beruf bange. Der Arzt erzählt, wie er dem Patienten eröffnen musste, dass er jetzt zunächst mal gut vier Wochen das Fahrzeug stehen lassen solle – dann aber, wenn er gut eingestellt sei, selbstverständlich wieder fahren dürfe.

Gruppe soll speziell jüngere Diabetiker ansprechen

Nach dem Input der beiden Fachleute gibt es Gelegenheit zum Austausch in der neuen Gruppe. Bezirksverbands-Vorsitzende Heide Slawitschek-Mulle heißt die 15 Teilnehmer noch einmal herzlich Willkommen – dann unterstreicht Gruppengründer Thomas Schäfer, dass er mit dem Fokus auf berufliche Themen gerade auch jüngere Diabetiker ansprechen möchte. Sollte es in den Gesprächen aber inhaltlich auch mal um etwas anderes gehen, sei selbstverständlich ebenfalls okay: „Hauptsache, die Leute nehmen etwas Positives mit nach Hause.“ Dass sie das tun, wird in den abschließenden Gesprächen sehr deutlich.

 

Beim nächsten Treff am 12. März referiert die VdK-Kreisgeschäftsführerin Claudia Hilscher-Meinert über Fragen zur Schwerbehinderung im Hinblick auf Diabetes: Ebenfalls ein Thema, dass viele Menschen, die noch im Beruf stehen, interessieren dürfe.