In der Neufassung der Impfverordnung heißt es nämlich in §4, Abs. 2 unter i): „[Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:] Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht“.
D.h. am Ende kann der Arzt im Einzelfall auch bei einem niedrigeren HbA1c auf eine schnellere Impfung drängen.
Menschen mit Diabetes, die zwar einen gut eingestellten Langzeitblutzucker haben, aber unter zusätzlichen Risikofaktoren für einen schweren Covid-19-Verlauf leiden, sollten also mit dem behandelnden Arzt sprechen, der eine Bevorzugung in der Impf-Reihenfolge begründen kann. Es ist weiterhin davon auszugehen, dass die Versorgung mit ausreichend Impfstoff nur langsam vorankommen wird, weshalb wir davon ausgehen, dass eine größere Menge an Vorzugsberechtigten nicht automatisch zu einer schnelleren Impfung führen wird. Das sollte zusätzlich bedacht werden.