Zweitmeinung rettet Gliedmaßen und Leben

Amputationen bei diabetischem Fußsyndrom: „Sterberisiko alarmierend“

„Das Sterberisiko im Zusammenhang mit einer hohen Amputation wegen eines Diabetischen Fußsyndroms ist alarmierend. Mehr als die Hälfte der Patienten sind nach fünf Jahren verstorben“, so die Autoren der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) im Gesundheitsbericht Diabetes 2023.

Sieben von zehn Amputationen in Deutschland betreffen Zehen, Füße und Beine. Diabetische Füße sind die häufigste Ursache für Amputationen oberhalb des Knöchels, berichtet die DDG in ihrem jährlich erscheinendem Gesundheitsbericht.

Verletzungen werden nicht bemerkt

Das Druckempfinden und sogar Schmerzen in Füßen und Beinen funktionieren bei vielen Menschen mit Diabetes nicht mehr richtig. Kleinere und größere Verletzungen werden deswegen nicht rechtzeitig bemerkt. Darum gehen Viele damit nicht zum Arzt, die Wunden werden nicht geschont und können nicht abheilen.

Dazu Dr. Michael Eckhard von der DDG: „Unbehandelt oder zu spät behandelt kann jede kleine Verletzung schwere Folgen nach sich ziehen, von der Bildung von Geschwüren bis hin zum Absterben von Gewebe und dadurch zur Amputation von Zehen, Fuß oder Bein."

 

Empfehlung von Wundexperte Dr. Eckhard

 

"Wenn Sie Zweifel an der Notwendigkeit einer Amputation haben, holen Sie sich vor planbaren Operationen eine Zweitmeinung ein!"

Warum und weshalb erläutert Dr. Eckhard auch in einem Podcast-Special.

 

Wundheilung gestört

Ein zusätzliches Problem ist, dass rund bei jedem Zweiten die Durchblutung und deswegen die Wundheilung gestört ist. Betroffene bräuchten dann unbedingt eine rasche und langfristige Betreuung. „Sie sollten direkt zu Behandlungsbeginn an spezialisierte Einrichtungen mit einem multidisziplinären Behandlungsteam überwiesen werden. Es ist internationaler Konsens, dass die frühzeitige Überweisung bei akutem diabetischem Fußsyndrom die Rate an Amputationen signifikant zu verringern vermag“, so Eckhard.

Recht auf Zweitmeinung

 

Das seit Mai 2021 gesetzlich verankerte Recht auf Zweitmeinung vor Amputationen bei Diabetischem Fußsyndrom ist vielen Patienten und auch Behandlern noch nicht bekannt und wird bisher nur selten in Anspruch genommen.

Mit dem Launch der Plattform "Amputation-nein-danke.de" bietet die „AG Diabetischer Fuß“ der DDG ein Informationsportal zur Verhütung unnötiger Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom (DFS).

Auch das „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen" (IQWiG) bietet auf seiner Website eine Entscheidungshilfe als PDF an.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Lassen Sie sich von Fachleuten für das diabetische Fußsyndrom beraten. Diese finden Sie beispielsweise in für den diabetischen Fuß zertifizierten Behandlungseinrichtungen. Adressen finden Sie z.B. hier.
  • Auch Selbsthilfegruppen, Freunde und Angehörige sind wichtige Gesprächspartner im Vorfeld. Selbsthilfegruppen für Menschen mit Diabetes in Niedersachsen sind hier gelistet.
  • Wer einen Termin bei einem kompetenten Mediziner vereinbaren will, kann auf den Service der Kassenärztlichen Vereinigungen (KBV) zurückgreifen. Dieser ist telefonisch unter der Nummer 116117 erreichbar. Alternativ bietet die KBV eine Liste an Zweitmeinungs-Experten, oder eine Suche im Web, an.

 

Fußbehandlungs-Einrichtungen nicht flächendeckend vorhanden

Die Realität sieht jedoch anders aus. Überweisungen an strukturierte Fußbehandlungs-Einrichtungen erfolgten sehr oft zu spät und zudem seien diese nicht flächendeckend vorhanden, kritisierte der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der DDG.

Zweitmeinung ist Patientenrecht

„Das Sterberisiko im Zusammenhang mit einer hohen Amputation wegen eines Diabetischen Fußsyndroms ist alarmierend: Mehr als die Hälfte – genau gesagt 56,6 Prozent – wird nach fünf Jahren verstorben sein“, schreiben die Autoren im Gesundheitsbericht. Egal wo und wie – eine Amputation sollte immer durch eine Zweitmeinung abgesichert werden. Dies ist ein gesetzlich verbrieftes Patientenrecht.